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Beförderungsvertrag
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Vertragsinhalt ist die einmalige Beförderung in
einem Heißluftballon mit einer Fahrtdauer von ca.
60-90 Minuten mit Start in Pfahlheim, Flugplatz
Erpfental, Thaining und Augsburg. Die Haftung aus
dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem
deutschem Luftverkehrsgesetz. Die eingesetzten Ballone
sind mit einer kombinierten Deckungssumme von 7,5 Mio.
DM je Schadensereignis versichert. Zusätzlich
besteht die gesetzlich geforderte Unfallversicherung
mit einer Deckungssumme von 35 TDM bei Eintritt des
Todes und 35 TDM im Falle der Invalidität.
Bestandteil dieses Beförderungsvertrages sind auch
die nachfolgenden
Beförderungsbestimmungen und die Hinweise für
Ballongäste.
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Beförderungsbestimmungen
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Vertragspartner sind das durchführende
Luftfahrtunternehmen Ballonservice Pfahlheim und
der jeweilige Fluggast.
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In Einzelfällen kann das als Vertragspartner
genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein
anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen
rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrtgesetzes
(§ 20 Luft-VG) erfüllt, für die
Durchführung der Fahrt einsetzen. Die
Haftung übernimmt in diesem Falle das
eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
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Die Haftung des Luftfrachtführers richtet
sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz.
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Eine Haftung für Gepäck (Kleidung),
Ferngläser, Foto- und Filmgeräte wird
nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der
Fahrgast selbst für die stoßsichere
Verwahrung während der gesamten Fahrt
verantwortlich.
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Das Luftfahrtunternehmen kann die
Beförderung verweigern, wenn der volle
Fahrpreis nicht entrichtet ist. Die Bezahlung
muß vor Fahrtantritt erfolgen.
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Die Nichtbeachtung der Hinweise für
Ballongäste kann zum Ausschluß der
Fahrt führen.
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Die Beförderung kann ebenfalls verweigert
werden, wenn der Verdacht des Alkoholgenuß
vor der Fahrt vorliegt.
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Schadensfälle und Verletzungen sind dem
Piloten/ Luftfahrtunternehmen unverzüglich
mitteilen.
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Für pünktliches Erscheinen am
Startplatz ist der Fahrgast selbst
verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht
rechtzeitige Absage - und zwar mindestens 24
Stunden vor Fahrttermin, aus nicht wichtigem und
triftigem Grund sowie dessen nicht eindeutigen
Nachweis, führen zum ersatzlosen Verlust des
gesamten gezahlten Fahrpreises. Hier ist eine
Ersatzperson zu stellen. Für Verspätete
wird die Ballonfahrt nicht wiederholt und
verfällt somit.
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Die ausgestellten Fahr- und Gutscheine sind zwei
Jahre ab Buchungsdatum gültig.
Sonderregelungen im Einzelfall sind nach
Absprache möglich. Fahr- und Gutscheine
werden nur innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer
und unter Einbehaltung von 45 % des Fahrpreises
als Stornogebühr rückerstattet.
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Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingten
Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen.
Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, Ihnen
rechtzeitig Informationen über die
Durchführung der Fahrt zu geben. Sollten
Gründe, die nicht in der Verantwortung des
Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere
Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als
vertragsmäßig durchgeführt.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden
Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der
Firmensitz des Luftfahrtunternehmen.
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Hinweise für Ballongäste
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Der Pilot erteilt vor und während der Fahrt
Anweisungen für das richtige Verhalten. Diesen
Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Sie dienen
Ihrer Sicherheit. Bringen Sie bitte Ihren Gutschein mit
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Vor der Fahrt:
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Ballonfahren setzt eine gute Konstitution und
körperliche Fitneß der Fahrgäste
voraus
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Herz-, Kreislauf-, Lungen- und Gelenkkranke,
frisch Operierte sowie Schwangere sollten vor der
Fahrt Ihren Arzt befragen.
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Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,30m
dürfen nicht mitfahren.
Allgemein:
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Rauchverbot im Korb und im Umkreis von 15m von
Korb, Hänger und Hülle
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Kleidung wie auf einer Wanderung zur gleichen
Jahreszeit, sowie lange ärmel und lange
Beinbekleidung
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Festes Schuhwerk, das auch die Knöchel
schützt
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Vor und während der Fahrt kein Alkohol
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Bei Mitnahme von Foto-, Film-, und
Videogeräten ist der Fahrgast selbst
für die stoßsichere Verwahrung
während der Fahrt und Landung
verantwortlich.
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Glas, spitze und scharfe Gegenstände
dürfen nicht mit an Bord genommen werden
Während der Fahrt:
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Keine Gegenstände über Bord werfen
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Nicht auf den Korbrand oder die Gasflaschen
setzen
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Nicht an Seilen, Schläuchen oder Ventilen
festhalten oder ziehen
Vor & Während der Landung:
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Vorher Gepäck sowie Apparate verstauen
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Arme und Hände im Korb lassen
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Nur Innen an den vorgesehenen Schlaufen
festhalten
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Leicht in die Hocke gehen, Beine fast geschlossen
halten
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Nicht ohne Anweisung des Piloten aussteigen
Sonstiges:
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Der Pilot kann bei falschen Angaben zur
Gesundheit, sowie falscher Kleidung (Schuh-werk),
Fahrgästen die Beförderung im Ballon
verweigern. Ist dies der Fall besteht kein
Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.
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Quelle: http://www.ballonservice.de/
agb.htm
nils@ballonservice.de
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