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Sie haben Fragen rund ums Ballonfahren? Wir sind für Sie da - Rufen Sie uns an: (0 79 65) 26 58 


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Beförderungsvertrag

Vertragsinhalt ist die einmalige Beförderung in einem Heißluftballon mit einer Fahrtdauer von ca. 60-90 Minuten mit Start in Pfahlheim, Flugplatz Erpfental, Thaining und Augsburg. Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschem Luftverkehrsgesetz. Die eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Deckungssumme von 7,5 Mio. DM je Schadensereignis versichert. Zusätzlich besteht die gesetzlich geforderte Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von 35 TDM bei Eintritt des Todes und 35 TDM im Falle der Invalidität. Bestandteil dieses Beförderungsvertrages sind auch die nachfolgenden Beförderungsbestimmungen und die Hinweise für Ballongäste.

Beförderungsbestimmungen

  1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen Ballonservice Pfahlheim und der jeweilige Fluggast.
  2. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrtgesetzes (§ 20 Luft-VG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
  3. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz.
  4. Eine Haftung für Gepäck (Kleidung), Ferngläser, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.
  5. Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist. Die Bezahlung muß vor Fahrtantritt erfolgen.
  6. Die Nichtbeachtung der Hinweise für Ballongäste kann zum Ausschluß der Fahrt führen.
  7. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht des Alkoholgenuß vor der Fahrt vorliegt.
  8. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/ Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitteilen.
  9. Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage - und zwar mindestens 24 Stunden vor Fahrttermin, aus nicht wichtigem und triftigem Grund sowie dessen nicht eindeutigen Nachweis, führen zum ersatzlosen Verlust des gesamten gezahlten Fahrpreises. Hier ist eine Ersatzperson zu stellen. Für Verspätete wird die Ballonfahrt nicht wiederholt und verfällt somit.
  10. Die ausgestellten Fahr- und Gutscheine sind zwei Jahre ab Buchungsdatum gültig. Sonderregelungen im Einzelfall sind nach Absprache möglich. Fahr- und Gutscheine werden nur innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und unter Einbehaltung von 45 % des Fahrpreises als Stornogebühr rückerstattet.
  11. Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingten Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, Ihnen rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsmäßig durchgeführt.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmen.

 

Hinweise für Ballongäste

Der Pilot erteilt vor und während der Fahrt Anweisungen für das richtige Verhalten. Diesen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Sie dienen Ihrer Sicherheit. Bringen Sie bitte Ihren Gutschein mit !
Vor der Fahrt:
  • Ballonfahren setzt eine gute Konstitution und körperliche Fitneß der Fahrgäste voraus
  • Herz-, Kreislauf-, Lungen- und Gelenkkranke, frisch Operierte sowie Schwangere sollten vor der Fahrt Ihren Arzt befragen.
  • Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,30m dürfen nicht mitfahren.
Allgemein:
  • Rauchverbot im Korb und im Umkreis von 15m von Korb, Hänger und Hülle
  • Kleidung wie auf einer Wanderung zur gleichen Jahreszeit, sowie lange ärmel und lange Beinbekleidung
  • Festes Schuhwerk, das auch die Knöchel schützt
  • Vor und während der Fahrt kein Alkohol
  • Bei Mitnahme von Foto-, Film-, und Videogeräten ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der Fahrt und Landung verantwortlich.
  • Glas, spitze und scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden
Während der Fahrt:
  • Keine Gegenstände über Bord werfen
  • Nicht auf den Korbrand oder die Gasflaschen setzen
  • Nicht an Seilen, Schläuchen oder Ventilen festhalten oder ziehen
Vor & Während der Landung:
  • Vorher Gepäck sowie Apparate verstauen
  • Arme und Hände im Korb lassen
  • Nur Innen an den vorgesehenen Schlaufen festhalten
  • Leicht in die Hocke gehen, Beine fast geschlossen halten
  • Nicht ohne Anweisung des Piloten aussteigen
Sonstiges:
  • Der Pilot kann bei falschen Angaben zur Gesundheit, sowie falscher Kleidung (Schuh-werk), Fahrgästen die Beförderung im Ballon verweigern. Ist dies der Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.


Quelle: http://www.ballonservice.de/ agb.htm
nils@ballonservice.de

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Letzte Änderung am 01.05.2014
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