Mehrwertsteuererhöhung – Gutscheine umtauschen in 2007
14. Dezember 2006Ab dem 1. Januar 2007 gilt die neue Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Ausgenommen davon sind Lebensmittel und Printartikel wie Bücher und Zeitungen.

Das macht teilweise schon einen erheblichen Unterschied, wenn man teure Artikel kaufen. Bei einem Ferrari macht das mal kurz 9.000 EUR Unterschied, bei einem “normalen” Fahrzeug sind noch mehrere 100 EURO drin.
Daraus ergeben sich vor allem für Weihnachtsgeschenke (Noch Weihnachtsgeschenkideen gefällig?) und deren Umtausch eventuelle Schwierigkeiten.
- Umtausch von Geschenke am besten im selben Jahr managen: Es bleiben allerdings nur 4 Tage Zeit.
- Denn in 2007 könnte der Händler den Mehrwertsteuerausgleich in Höhe von 3 % fordern. Wenn der Käufer allerdings nicht darauf hingewiesen wurde beim Kauf, dass beim Umtausch gegen die gleiche Ware in 2007 die erhöhte MwSt. fällig wird, steht dem Verkäufer dies auch nicht zu.
- Verlangen die Käufer / der Beschänkte allerdings den bezahlte Preis bar zurück, werden die 19 % fällig.
Für Gutscheine – hier kommt die Verbindung zum Ballonfahren
– gilt folgendes:
- Gutscheine können nicht teurer werden, sie gelten uneingeschränkt weiter.
- Bei Dienstleistungen sind Nachzahlungen nicht rechtmäßig.
- Die im alten Jahr gekaufte Ballonfahrt kann im neuen Jahr ohne Problem eingelöst. Nachzahlungen sind nicht zulässig. Mehrkosten gehen zu lasten des Verkäufers.
- Beim Einkaufsgutschein, der in 2007 eingelöst wird, werden natürlich beim Kauf die 19 % berechnet.
Anyway, man sollte sich auf keinen Fall nur wegen der Mehrwertsteuererhöhung auf einen Kauf in 2006 überreden lassen. Teilweise lassen sich im Januar viele Artikel (z.B. Elektronik) als Schnäppchen in den bekannten Elektronikhäusern als Schnäppchen ergattern.
Quellen:




