Gegen ein Verbot von Himmelslaternen
Wir sind sehr große Fans von Himmelslaternen – denn wir fahren ja auch ganz große “Himmelslaternen”, nämlich unsere Heißluftballone. Nun droht den kleinen asiatischen Himmelslaternen – oder Partyballone – wie sie gerne auch genannt werden das Aus! Denn die Erlaubnis die bunten Partyballone steigen zu lassen, wird von immer mehr Bundesländern verweigert. Lesen Sie hier unsere Sicherheitsbestimmungen für die Himmelslaternen.

In den letzten 12 Monaten sind die Himmelslaternen in stimmungsvoller Gag bei Hochzeiten, Geburtstagen oder auch an Sylvester geworden. In vielen Shops – auch bei uns im Internet – kann man die kleinen Papierballone für ein paar EUR erwerben. Ursprünglich wurde die Ballone vor fast 2000 Jahren in Asien erfunden. Und seitdem hat sich an dem Prinzip nicht viel verändert! Ein Drahtgestell wird mit dünnem meist weißem Reispapier umspannt. In dieses Drahtgestell ist ein kleines Brenn material eingearbeitet, welches zwischen fünf und 15 Minuten brennt.
Erwärmt sich die Luft also im Inneren der kleinen Hülle, schwebt sie nach oben – genauso wie unsere großen Heißluftballone. Die Himmelslaternen steigen somit bis zu 500 m hoch, gehen dann aus und landen harmlos wieder auf der Erde.
Doch genau dies glauben die Verantwortlichen von vielen Regierungsbehörden nicht mehr. Es wurde nämlich bekannt, daß ein Wohnhaus bei Freiburg Feuer fing und somit ein Schaden von knapp 300.000 EUR entstand.
Inzwischen sieht es so aus, daß die kleinen Himmelslaternen in der Schweiz, Bayern und Nordrhein-Westfalen vollständig verboten sind. In anderen Bundesländern, wie z.B. in Baden Württemberg, benötigt man zum Starten der Himmelslaternen die Genehimigung des Regierungsministeriums als zuständige Luftfahrtbehörde. Der Pressesprecher des Amtes in Baden Württemberg verkündete, dass die Himmelslaternen als “ungesteuerte Flugobjekte mit Eigenantrieb gemäß Paragraf 16, Absatz 1, Nummer 5 der Luftverkehrsordnung” gewertet werden. Sprich: Nur mit Genehmigung darf eine Himmelslaterne also gestartet werden. Lesen Sie hier die Infos zu den Himmelslaternen in allen Bundesländern.
In Baden Württemberg wird z.B. nur noch eine Genehmigung zum Start einer Himmelslaterne erteilt, wenn drei Punkte erfüllt sind:
- Die Zustimmung der Gemeinde oder Stadt muß vorliegen.
- Die Zustimmung des jeweiligen Feuerwehrverantwortlichen.
- Der Starter muß eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Meine Meinung
Spielverderber! Theoretisch kann beim Start einer Himmelslaterne nichts passieren. Sie startet, fliegt (pardon, fährt) einige Minuten und schwebt dann friedvoll wieder zur Erde.
Aber: Natürlich muß man an die Sorgfaltspflicht des Benutzers appellieren! Starten Sie die Himmelslaterne nur bei wenig Wind, wenn kein Flugplatz in der Nähe ist oder nur an Orten ohne Hindernissen. Dann kann nichts passieren.
Lesen Sie die Sicherheitshinweise und beachten Sie natürlich die Bestimmungen in ihrem jeweiligem Bundesland. Ich sage nur: Wo kein Kläger, auch kein Richter! Wir haben extra eine Gebrauchsansweisung für Himmelslaternen geschrieben.
Hier bei uns im Shop gibt es die Himmelslaternen zu kaufen:
Himmelslaterne,weiß oder rot 1 Stück € 1,99
Himmelslaternen,weiß oder rot 5 Stück € 9,79
Himmelslaternen,weiß oder rot 10 Stück € 18,90
Himmelslaternen,weiß oder rot 50 Stück € 86,90
Himmelslaternen,weiß oder rot SPARSET 100 Ballons € 159,00
Tags: Himmelslaterne, Himmelslaternen, Partyballon
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Am 29. Juni 2009 um 19:20 Uhr
Da bin ich anderer Meinung. Wenn die Latenen einmal losgelassen sind, besteht keine Kontolle mehr darüber. Habe früher selber welche gebastelt und steigen lassen (auch frei und unkontrolliert), werde das zukünftig aber bleiben lassen:
aus:
http://www.az-web.de/news/topnews-detail-az/950772?_g=Nach-Todesfall:-Himmelslaternen-in-der-Kritik
Nach Todesfall: Himmelslaternen in der Kritik
Siegen/Düsseldorf. Nach dem durch einen fliegenden Lampion ausgelösten Feuertod eines Zehnjährigen in Siegen werden erneut Forderungen nach einem Verbot der als «asiatische Himmelslaternen» bekannten Flugkörper laut.
Im Düsseldorfer Innenministerium werde derzeit nach einer Lösung gesucht, damit sich ein solcher Fall nicht wiederhole, sagte ein Sprecher am Freitag. Allerdings scheint ein Verbot trotz des tragischen Vorfalls nicht einfach zu sein. Im März sei ein Verbot der Bezirksregierung Düsseldorf vor dem Verwaltungsgericht gescheitert, sagte der Sprecher. «Das Gericht hat eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes für nötig erachtet.»
Der Zehnjährige war in der Nacht zum Pfingstsonntag in einem brennenden Mehrfamilienhaus gestorben. Eine von einer Festgesellschaft gestartete Himmelslaterne hatte in der Luft Feuer gefangen und war auf einen Wintergarten gestürzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Teilnehmer des Familienfestes wegen des Verdachtes der fahrlässigen Brandstiftung und der fahrlässigen Tötung.
Dieser Fall gebe dem ganzen eine neue Dimension, sagte der Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbandes NRW, Ralf Fischer. Er sprach sich für ein bundesweit einheitliches Verbot aus. «Das ist wie eine Brandbombe, wenn die Dinger runterkommen», sagte er.
Das Land sei zu dicht besiedelt und es sei nur eine Frage der Zeit, wann das nächste Unglück passiert. In Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg seien die beliebten fliegenden Papier-Lampions bereits verboten. Sie werden mit einem kerzenähnlichen Brennmittel erhitzt und funktionieren wie ein Heißluft-Ballon. Auch in Nordrhein-Westfalen hatten Himmelslaternen neben dem Feuer in Siegen bereits mehrfach Brände ausgelöst.
Am 16. Juli 2009 um 07:21 Uhr
An Ihrer Stelle würde ich diesen Text nochmals überdenken. Man könnte Ihn als Anstiftung zu einer Straftat betrachten. Somit würde ich manche Passage entfernen. Als unmittelbar Betroffener könnte es sonst sein, dass ich hierauf mit mehr als diesem Kommentar reagiere.
Mfg
ein Betroffener
Am 20. Juli 2009 um 13:04 Uhr
Sauerei, find ich, dass man so urplötzlich auf Lapmignons losgeht, wo doch schon seit Jahrzehnten die Silvesterraketen jährlich einen riesigen Schaden einrichten und nicht nur zur Umweltverschmutzung und Lärmstörung sondern regelmässig auch zu Unfällen führen.
Fakt ist, dass das eine kommerzielle Tradition ist. Man macht mit Feuerkörpern jedes Jahr einen riesigen Umsatz und wer will schon drauf verzichten. Die Lampignons aber sind eine noch ziemlich frische Idee aus dem Ausland, die kann man noch “unterbinden”.
Am 1. August 2009 um 07:57 Uhr
Dies soll keinesfalls eine Aufforderung zu einer Straftat sein. Wir haben genügend auf die ordnungsgemäße Behandlung und das Genehmigungsverfahren hingewiesen. Es ist in einigen Bundesländer nicht erlaubt und dagegen sollte man sich auch nicht gegenlehnen. Wir haben hier nur unsere Meinung kundgetan und trotzdme auf die Gefahren hingeweisen.
Der Todesfall in Siegen ist natürlich eine traurige Geschichte.
Am 5. August 2009 um 23:36 Uhr
Ich schliesse mich der Meinung dieses Beitrags an: gegen ein Verbot der Himmelslaternen, aber frei erst ab 18 Jahren. Sie sind schön, lautlos und ziemlich gefahrloser als vieles andere Erlaubte (Alkohol, Autfahren, Rauchen,…)
Am 8. August 2009 um 04:32 Uhr
“Der Todesfall in Siegen ist natürlich eine traurige Geschichte.”
Der Ihnen ganz offensichtlich noch nicht reicht.
Wieviel ist Ihnen ein Menschenleben wert?
Am 8. August 2009 um 22:53 Uhr
@Tom
leider lassen sich Unglücksfälle nirgens 100 %ig. verhindern. Aber deshalb komplett alles zu verbieten, ist der falsche Weg. Auch Modellflugzeuge, Inline-Skate, und was weiss ich nicht alles, haben schon Unbeteiligte zu Schaden oder gar zu Tode gebracht. Ich bedaure das auch! Aber, was daraus schließen?